Ein Anwalt für Grundbuch- und Grundstücksbelastungen prüft
und bewertet Eintragungen im Grundbuch, die Einfluss auf
Nutzung, Wert und Veräußerbarkeit einer Immobilie haben.
Dazu gehören insbesondere Grundschulden, Dienstbarkeiten,
Wegerechte, Nießbrauchrechte sowie sonstige Belastungen.
Der Anwalt klärt, ob Einträge wirksam und rechtlich zulässig sind,
zeigt Risiken und wirtschaftliche Nachteile auf
und berät zu Möglichkeiten der Löschung oder Änderung.
Zudem vertritt er Mandanten bei Streitigkeiten sowie im Zusammenhang
mit Immobilienkauf, Verkauf oder Rückabwicklung.
Die Kanzlei Salman bietet eine unabhängige anwaltliche Beratung
mit klarem Fokus auf Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Zu den häufigsten Belastungen zählen Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte oder Nießbrauch. Sie können die Nutzung eines Grundstücks erheblich einschränken und führen oft zu Streit über Umfang und Reichweite der Berechtigung. Ich unterstütze Sie bei der Auslegung von Grundbucheinträgen, der Durchsetzung bestehender Rechte sowie bei der Abwehr unzulässiger oder übermäßiger Nutzungen.
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin erhalten Sie hier.
Die Auflassungsvormerkung dient der rechtlichen Absicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung beim Immobilienkauf. Sie schützt Käufer davor, dass das Grundstück nach Vertragsschluss anderweitig verkauft oder mit weiteren Rechten belastet wird. Fehlerhafte oder verspätete Eintragungen können dazu führen, dass der Eigentumserwerb gefährdet wird oder wirtschaftliche Nachteile entstehen. Ich berate Sie zur rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Auflassungsvormerkungen.
Ein Widerspruch im Grundbuch kommt in Betracht, wenn Zweifel an der materiellen Richtigkeit einer Eintragung bestehen. Er dient dazu, gutgläubige Erwerbe zu verhindern und bestehende Rechte vor endgültigem Verlust zu schützen. Die Voraussetzungen und Wirkungen eines Widerspruchs sind komplex und zeitkritisch. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung unrichtiger Eintragungen sowie bei der Eintragung, Durchsetzung oder Abwehr von Grundbuchwidersprüchen.
Rangfragen im Grundbuch entscheiden darüber, welches Recht im Konfliktfall Vorrang hat – etwa zwischen mehreren Grundschulden, Vormerkungen oder Dienstbarkeiten. Der Rang kann maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Wert einer Immobilie und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen haben. Ich berate Sie zu Rangverhältnissen, Rangänderungen und zur rechtlichen Bewertung von Risiken bei mehreren Belastungen eines Grundstücks.
Nicht jede Grundbuchbelastung muss dauerhaft bestehen bleiben. Besteht der Sicherungszweck nicht mehr oder ist ein Recht gegenstandslos geworden, kann ein Anspruch auf Löschung im Grundbuch bestehen. Dies betrifft insbesondere Grundschulden und Hypotheken nach vollständiger Darlehenstilgung, Dienstbarkeiten wie Wegerechte oder Leitungsrechte, wenn deren Nutzung entfallen ist, sowie Nießbrauch- oder Wohnungsrechte, etwa nach Wegfall der Berechtigung.
Ich prüfe die rechtlichen Voraussetzungen, kläre die Löschungsfähigkeit der jeweiligen Belastung und setze bestehende Löschungsansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Eine Grundschuld bleibt im Grundbuch auch dann bestehen, wenn das zugrunde liegende Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Ohne Löschung kann sie den Verkauf, die Beleihung oder die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie erheblich beeinträchtigen. In der Regel besteht nach Tilgung ein Anspruch auf Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers.
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für die Löschung vorliegen, unterstütze bei der Durchsetzung der Löschungsbewilligung gegenüber Banken oder sonstigen Gläubigern und begleite den Löschungsprozess rechtlich – insbesondere bei verweigerter Mitwirkung, Streit über Sicherungszwecke oder bei alten, nicht mehr eindeutig zuzuordnenden Grundschulden.
In vielen Fällen haben sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit der Eintragung geändert. Dann kann eine Anpassung von Grundstücksbelastungen in Betracht kommen, etwa bei veränderten Nutzungen oder überschreitender Rechtsausübung. Ich berate Sie zur Auslegung bestehender Eintragungen, führe Verhandlungen mit Berechtigten und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Änderung oder Begrenzung von Belastungen.
Ein Anwalt darf im Zusammenhang mit Grundbuch- und Grundstücksbelastungen nicht:
notarielle Beurkundungen vornehmen, insbesondere keine Bewilligungen oder Erklärungen beurkunden, die nach der Grundbuchordnung notarieller Form bedürfen Unterschriften öffentlich beglaubigen, soweit eine Beglaubigung für Grundbucherklärungen gesetzlich vorgeschrieben ist
Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch selbst vornehmen, da darüber ausschließlich das Grundbuchamt entscheidet die Rolle des Notars ersetzen, wenn für die Bestellung, Änderung oder Löschung einer Grundstücksbelastung eine notarielle Erklärung erforderlich ist
Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zu Grundbuchfragen und bestehenden Grundstücksbelastungen. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung von Grundbucheinträgen, der Bewertung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten sowie der rechtssicheren Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche. Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.
Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Grundbuch- und Grundstücksbelastungen an.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de