Anwalt in Berlin für Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf
Auch nach sorgfältiger Vorbereitung können nach dem
Immobilien- oder Grundstückskauf
rechtliche Konflikte entstehen.
Häufig treten erst nach der Übergabe
Mängel, Abweichungen oder Streitfragen zutage,
die den wirtschaftlichen Wert der Immobilie erheblich beeinträchtigen können.
Die Kanzlei Salman unterstützt Mandanten bei der
rechtlichen Einordnung,
der Durchsetzung sowie der
Abwehr von Ansprüchen
im Zusammenhang mit Streitigkeiten und
Rückabwicklungen nach dem Immobilienkauf.
Die Beratung und Vertretung erfolgt anwaltlich,
interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.
Beratung anfragen
Mängel nach dem Kauf
Mängel an der Immobilie führen regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Dabei stellen sich Fragen wie:
- liegt ein rechtlich relevanter Sach- oder Rechtsmangel vor,
- greifen vertragliche Haftungsausschlüsse,
- welche Rechte bestehen auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
Ich prüfe die vertragliche und gesetzliche Ausgangslage und vertrete Ihre Interessen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen.
Anfechtung und Rücktritt
In bestimmten Fällen kann eine Anfechtung des Kaufvertrags oder ein Rücktritt in Betracht kommen, etwa bei:
- arglistiger Täuschung,
- unzutreffenden Angaben zum Objekt,
- schwerwiegenden Mängeln oder Pflichtverletzungen.
Ich berate Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, Fristen und Risiken und begleite Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung entsprechender Rechte.
Schadensersatzforderungen
Kommt es durch Vertragsverletzungen zu finanziellen Nachteilen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Dies betrifft unter anderem:
- Kosten für Mängelbeseitigung,
- Nutzungsausfälle,
- Verzögerungsschäden.
Kanzlei Salman prüft, ob Schadensersatzansprüche bestehen, beziffert diese rechtlich fundiert und setzt sie durch oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Für wen ist diese Beratung sinnvoll?
- Käufer mit Mängeln nach der Übergabe
- Verkäufer, die mit Forderungen konfrontiert sind
- Mandanten in eskalierten Konfliktsituationen
- private und gewerbliche Immobilienbeteiligte
FAQ – Streit & Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf
1. Wann spricht man von einem Streit nach dem Immobilienkauf?
Streitigkeiten entstehen häufig, wenn nach der Übergabe
Mängel, Abweichungen vom Vertrag
oder Meinungsverschiedenheiten über
Zahlung, Übergabe oder Haftung
auftreten.
2. Welche Mängel können Ansprüche auslösen?
Ansprüche kommen insbesondere bei
versteckten Mängeln,
Feuchtigkeitsschäden,
Baumängeln
oder nicht offengelegten Abweichungen vom vereinbarten Zustand
in Betracht.
3. Ist ein Rücktritt vom Immobilienkauf überhaupt möglich?
Ein Rücktritt ist nur unter
engen rechtlichen Voraussetzungen
möglich, etwa bei erheblichen Mängeln,
arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechten.
4. Was bedeutet Rückabwicklung eines Immobilienkaufs?
Bei einer Rückabwicklung werden
Kaufvertrag und Besitz rückgängig gemacht.
Käufer und Verkäufer müssen die empfangenen Leistungen
grundsätzlich zurückgewähren.
5. Können Haftungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein?
Ja. Haftungsausschlüsse greifen nicht,
wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen
oder eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert hat.
6. Vertreten Sie Käufer und Verkäufer in Streitfällen?
Ja. Ich vertrete Mandanten
entweder auf Käufer- oder auf Verkäuferseite.
Eine gleichzeitige Vertretung beider Parteien erfolgt nicht.
7. Ist eine außergerichtliche Einigung möglich?
In vielen Fällen ja.
Ziel ist zunächst eine
außergerichtliche Lösung,
um Kosten und Zeit zu sparen.
Ist dies nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent gerichtlich.
8. Welche Fristen muss ich bei Mängeln beachten?
Entscheidend sind
vertragliche Regelungen
sowie die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher besonders wichtig.
9. Erfolgt die Beratung auch telefonisch oder digital?
Ja. Neben persönlichen Terminen in
Berlin-Charlottenburg
biete ich auch
telefonische und digitale Beratungen
zu Streit- und Rückabwicklungsfragen nach dem Immobilienkauf an.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Streit & Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf in Berlin-Charlottenburg
Kanzlei Salman vertritt Mandanten bei
rechtlichen Streitigkeiten nach dem Immobilien- oder Grundstückskauf.
Der Schwerpunkt liegt auf der
Durchsetzung oder Abwehr von Mängelrechten,
der Prüfung von Rücktritts- und Rückabwicklungsansprüchen
sowie der konsequenten Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Die Vertretung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.
Die Kanzlei befindet sich im Herzen von
Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm
und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen
biete ich auch telefonische und digitale Beratungen
zu Streit- und Rückabwicklungsfragen nach dem Immobilienkauf an.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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