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Anwalt in Berlin für Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf

Auch nach sorgfältiger Vorbereitung können nach dem Immobilien- oder Grundstückskauf rechtliche Konflikte entstehen. Häufig treten erst nach der Übergabe Mängel, Abweichungen oder Streitfragen zutage, die den wirtschaftlichen Wert der Immobilie erheblich beeinträchtigen können.

Die Kanzlei Salman unterstützt Mandanten bei der rechtlichen Einordnung, der Durchsetzung sowie der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Streitigkeiten und Rückabwicklungen nach dem Immobilienkauf. Die Beratung und Vertretung erfolgt anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.

Beratung anfragen

Mängel nach dem Kauf

Mängel an der Immobilie führen regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Dabei stellen sich Fragen wie:

  • liegt ein rechtlich relevanter Sach- oder Rechtsmangel vor,
  • greifen vertragliche Haftungsausschlüsse,
  • welche Rechte bestehen auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.

Ich prüfe die vertragliche und gesetzliche Ausgangslage und vertrete Ihre Interessen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen.


Anfechtung und Rücktritt

In bestimmten Fällen kann eine Anfechtung des Kaufvertrags oder ein Rücktritt in Betracht kommen, etwa bei:

  • arglistiger Täuschung,
  • unzutreffenden Angaben zum Objekt,
  • schwerwiegenden Mängeln oder Pflichtverletzungen.

Ich berate Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, Fristen und Risiken und begleite Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung entsprechender Rechte.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer Beratung als Anwalt für Immobilienkauf in Berlin erhalten Sie hier.


Schadensersatzforderungen

Kommt es durch Vertragsverletzungen zu finanziellen Nachteilen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Dies betrifft unter anderem:

  • Kosten für Mängelbeseitigung,
  • Nutzungsausfälle,
  • Verzögerungsschäden.

Kanzlei Salman prüft, ob Schadensersatzansprüche bestehen, beziffert diese rechtlich fundiert und setzt sie durch oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.


Für wen ist diese Beratung sinnvoll?

  • Käufer mit Mängeln nach der Übergabe
  • Verkäufer, die mit Forderungen konfrontiert sind
  • Mandanten in eskalierten Konfliktsituationen
  • private und gewerbliche Immobilienbeteiligte

FAQ – Streit & Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf

1. Wann spricht man von einem Streit nach dem Immobilienkauf?

Streitigkeiten entstehen häufig, wenn nach der Übergabe Mängel, Abweichungen vom Vertrag oder Meinungsverschiedenheiten über Zahlung, Übergabe oder Haftung auftreten.

2. Welche Mängel können Ansprüche auslösen?

Ansprüche kommen insbesondere bei versteckten Mängeln, Feuchtigkeitsschäden, Baumängeln oder nicht offengelegten Abweichungen vom vereinbarten Zustand in Betracht.

3. Ist ein Rücktritt vom Immobilienkauf überhaupt möglich?

Ein Rücktritt ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei erheblichen Mängeln, arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechten.

4. Was bedeutet Rückabwicklung eines Immobilienkaufs?

Bei einer Rückabwicklung werden Kaufvertrag und Besitz rückgängig gemacht. Käufer und Verkäufer müssen die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückgewähren.

5. Können Haftungsausschlüsse im Kaufvertrag unwirksam sein?

Ja. Haftungsausschlüsse greifen nicht, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert hat.

6. Vertreten Sie Käufer und Verkäufer in Streitfällen?

Ja. Ich vertrete Mandanten entweder auf Käufer- oder auf Verkäuferseite. Eine gleichzeitige Vertretung beider Parteien erfolgt nicht.

7. Ist eine außergerichtliche Einigung möglich?

In vielen Fällen ja. Ziel ist zunächst eine außergerichtliche Lösung, um Kosten und Zeit zu sparen. Ist dies nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent gerichtlich.

8. Welche Fristen muss ich bei Mängeln beachten?

Entscheidend sind vertragliche Regelungen sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher besonders wichtig.

9. Erfolgt die Beratung auch telefonisch oder digital?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Berlin-Charlottenburg biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Streit- und Rückabwicklungsfragen nach dem Immobilienkauf an.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Streit & Rückabwicklung nach dem Immobilienkauf in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei Salman vertritt Mandanten bei rechtlichen Streitigkeiten nach dem Immobilien- oder Grundstückskauf. Der Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelrechten, der Prüfung von Rücktritts- und Rückabwicklungsansprüchen sowie der konsequenten Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Die Vertretung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Streit- und Rückabwicklungsfragen nach dem Immobilienkauf an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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