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Durchsetzung von Ansprüchen auf Löschung oder Anpassung– Anwalt in Berlin hilft dabei

Grundbuchbelastungen verlieren im Laufe der Zeit häufig ihre rechtliche oder wirtschaftliche Berechtigung. Dennoch bleiben sie nicht selten weiterhin im Grundbuch eingetragen und schränken die Nutzung, Finanzierung oder den Verkauf einer Immobilie erheblich ein.

Die Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten bei der rechtlichen Prüfung, der Verhandlung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Löschung oder Anpassung solcher Belastungen – anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.

Beratung anfragen

Rechtliche Prüfung und Verhandlung

Nicht jede eingetragene Belastung muss dauerhaft bestehen bleiben. Ich prüfe, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Löschung oder inhaltliche Anpassung vorliegen, etwa bei:

  • Wegfall des Sicherungszwecks,
  • Unwirksamkeit oder Erledigung des zugrunde liegenden Rechts,
  • veränderten tatsächlichen Verhältnissen.

Auf dieser Grundlage unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen Klärung und Verhandlung mit Berechtigten oder Beteiligten.

Anspruch auf Löschung

In vielen Fällen besteht ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Löschung, etwa wenn:

  • Sicherungsrechte erledigt sind,
  • Nutzungsrechte nicht mehr ausgeübt werden,
  • die Voraussetzungen der Eintragung entfallen sind.

Ich prüfe die Anspruchsgrundlagen, setze Löschungsansprüche durch oder wehre unberechtigte Löschungsverlangen ab.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Durchsetzung vor Gericht

Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Dabei erfolgt stets eine sorgfältige rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten, um wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu ermöglichen.

Ziel der Beratung

Ziel ist es, unnötige oder überholte Belastungen zu beseitigen, rechtliche Klarheit im Grundbuch zu schaffen und die Verwertbarkeit Ihrer Immobilie nachhaltig zu verbessern.

FAQ – Löschung & Anpassung von Belastungen

1. Wann kann eine Grundbuchbelastung gelöscht werden?

Wenn der Sicherungszweck entfallen ist oder das Recht rechtlich nicht mehr besteht.

2. Welche Belastungen kommen typischerweise infrage?

Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrechte oder Sicherungsrechte.

3. Ist eine Löschung ohne Zustimmung möglich?

Teilweise ja, etwa bei Unrichtigkeit des Grundbuchs oder Wegfall der Rechtsgrundlage.

4. Was bedeutet Anpassung statt Löschung?

Der Umfang eines Rechts wird inhaltlich reduziert oder präzisiert.

5. Können alte Belastungen wirtschaftlich angreifbar sein?

Ja, insbesondere bei veränderten tatsächlichen Verhältnissen.

6. Unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Berechtigten?

Ja, Ziel ist häufig eine außergerichtliche Einigung.

7. Ist eine gerichtliche Durchsetzung möglich?

Ja, wenn eine freiwillige Zustimmung verweigert wird.

8. Beeinflussen Belastungen die Finanzierung?

Ja, Banken berücksichtigen Belastungen regelmäßig wertmindernd.

9. Ist die Beratung auch digital möglich?

Ja, telefonisch oder digital – unabhängig vom Kanzleistandort.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Löschung & Anpassung von Belastungen in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zur Löschung oder Anpassung bestehender Grundbuchbelastungen. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung, der außergerichtlichen Verhandlung mit Berechtigten sowie der gerichtlichen Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Löschungs- und Anpassungsfragen an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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