Anwalthilfe in Berlin – Bei Auslegung und Durchsetzung von Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte
Dienstbarkeiten und sonstige Nutzungsrechte
haben erheblichen Einfluss auf den
Wert, die Nutzung und die Veräußerbarkeit
eines Grundstücks.
Sie sind häufig im Grundbuch eingetragen
und führen nicht selten zu Unsicherheiten oder Konflikten
zwischen Eigentümern und Berechtigten.
Die Kanzlei Salman berät Mandanten bei der
rechtlichen Einordnung, Auslegung und Durchsetzung
von Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten –
anwaltlich, interessenorientiert und
unabhängig vom Notariat.
Beratung anfragen
Wegerechte und Leitungsrechte
Wegerechte und Leitungsrechte betreffen die tägliche Nutzung von Grundstücken und können erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Streit entsteht häufig über:
- Umfang und Verlauf von Wegerechten
- Art und Intensität der Nutzung
- Instandhaltungspflichten
- Änderungen der tatsächlichen Nutzung
Ich prüfe die grundbuchliche Ausgestaltung, die vertragliche Grundlage sowie die tatsächliche Nutzung und setze Ihre Rechte durch oder wehre unzulässige Eingriffe ab.
Wohnungsrechte und Nießbrauch
Wohnungsrechte und Nießbrauch stellen besonders weitgehende Nutzungsrechte dar, die Eigentum und wirtschaftliche Verwertbarkeit stark beeinflussen. Ich berate Sie zu:
- Inhalt und Reichweite der Berechtigung
- Rechten und Pflichten der Beteiligten
- Auswirkungen bei Verkauf oder Belastung der Immobilie
- Konflikten zwischen Eigentümer und Berechtigtem
Ziel ist eine klare rechtliche Einordnung und eine praktikable Lösung bei bestehenden oder drohenden Streitigkeiten.
Auslegung und Durchsetzung
Viele Dienstbarkeiten sind unklar formuliert oder entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungsverhältnissen. Ich unterstütze Sie bei:
- der Auslegung von Grundbucheinträgen
- der Durchsetzung bestehender Rechte
- der Abwehr unberechtigter Nutzungen
- der Klärung von Anpassungs- oder Löschungsfragen
Für wen ist diese Beratung sinnvoll?
- Grundstücks- und Immobilieneigentümer
- Erwerber mit bestehenden Belastungen
- Berechtigte aus Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechten
- private und gewerbliche Mandanten
FAQ – Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte
1. Was versteht man unter einer Dienstbarkeit?
Eine Dienstbarkeit ist ein
dingliches Nutzungs- oder Duldungsrecht,
das zugunsten eines Dritten besteht und
die Nutzung eines Grundstücks einschränken kann.
Sie ist ein klassisches Regelungsinstrument des
Grundstücksrechts
.
2. Welche Arten von Dienstbarkeiten gibt es?
Häufige Dienstbarkeiten sind
Wegerechte,
Leitungsrechte,
Wohnungsrechte
sowie der Nießbrauch.
3. Wie wirken sich Dienstbarkeiten auf den Immobilienwert aus?
Dienstbarkeiten können
Wert, Nutzungsmöglichkeiten und Veräußerbarkeit
einer Immobilie erheblich beeinträchtigen,
insbesondere wenn sie weit gefasst oder unklar formuliert sind.
4. Sind Dienstbarkeiten immer im Grundbuch eingetragen?
In der Regel ja.
Dienstbarkeiten entstehen meist erst durch
Eintragung im Grundbuch
und wirken dann auch gegenüber späteren Eigentümern.
5. Können Umfang und Reichweite einer Dienstbarkeit streitig sein?
Ja. Häufig ist unklar,
wie weit ein Nutzungsrecht reicht
oder wie es konkret ausgeübt werden darf.
Die Auslegung erfolgt anhand des Grundbucheintrags
und der zugrunde liegenden Vereinbarungen.
6. Kann man sich gegen eine unzulässige Nutzung wehren?
Ja. Überschreitet der Berechtigte
den zulässigen Umfang der Dienstbarkeit,
bestehen Unterlassungs- und Abwehransprüche.
7. Können Dienstbarkeiten gelöscht oder angepasst werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja,
etwa wenn der Sicherungszweck entfallen ist
oder sich die tatsächlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben.
8. Unterstützen Sie bei Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Berechtigtem?
Ja. Ich vertrete Mandanten bei
Konflikten über Bestand, Umfang oder Ausübung
von Dienstbarkeiten außergerichtlich und gerichtlich.
9. Ist eine Beratung auch telefonisch oder digital möglich?
Ja. Neben persönlichen Terminen in
Berlin-Charlottenburg
biete ich auch
telefonische und digitale Beratungen
zu Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten an.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte in Berlin-Charlottenburg
Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zu
Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten.
Der Schwerpunkt liegt auf der
rechtlichen Auslegung von Grundbucheinträgen,
der Bewertung von Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechten
sowie der rechtssicheren Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.
Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.
Die Kanzlei befindet sich im Herzen von
Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm
und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen
biete ich auch telefonische und digitale Beratungen
zu Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten an.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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