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Anwalthilfe in Berlin – Bei Auslegung und Durchsetzung von Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte

Dienstbarkeiten und sonstige Nutzungsrechte haben erheblichen Einfluss auf den Wert, die Nutzung und die Veräußerbarkeit eines Grundstücks. Sie sind häufig im Grundbuch eingetragen und führen nicht selten zu Unsicherheiten oder Konflikten zwischen Eigentümern und Berechtigten.

Die Kanzlei Salman berät Mandanten bei der rechtlichen Einordnung, Auslegung und Durchsetzung von Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten – anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.

Beratung anfragen

Wegerechte und Leitungsrechte

Wegerechte und Leitungsrechte betreffen die tägliche Nutzung von Grundstücken und können erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Streit entsteht häufig über:

  • Umfang und Verlauf von Wegerechten
  • Art und Intensität der Nutzung
  • Instandhaltungspflichten
  • Änderungen der tatsächlichen Nutzung

Ich prüfe die grundbuchliche Ausgestaltung, die vertragliche Grundlage sowie die tatsächliche Nutzung und setze Ihre Rechte durch oder wehre unzulässige Eingriffe ab.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Wohnungsrechte und Nießbrauch

Wohnungsrechte und Nießbrauch stellen besonders weitgehende Nutzungsrechte dar, die Eigentum und wirtschaftliche Verwertbarkeit stark beeinflussen. Ich berate Sie zu:

  • Inhalt und Reichweite der Berechtigung
  • Rechten und Pflichten der Beteiligten
  • Auswirkungen bei Verkauf oder Belastung der Immobilie
  • Konflikten zwischen Eigentümer und Berechtigtem

Ziel ist eine klare rechtliche Einordnung und eine praktikable Lösung bei bestehenden oder drohenden Streitigkeiten.

Auslegung und Durchsetzung

Viele Dienstbarkeiten sind unklar formuliert oder entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzungsverhältnissen. Ich unterstütze Sie bei:

  • der Auslegung von Grundbucheinträgen
  • der Durchsetzung bestehender Rechte
  • der Abwehr unberechtigter Nutzungen
  • der Klärung von Anpassungs- oder Löschungsfragen

Für wen ist diese Beratung sinnvoll?

  • Grundstücks- und Immobilieneigentümer
  • Erwerber mit bestehenden Belastungen
  • Berechtigte aus Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechten
  • private und gewerbliche Mandanten

FAQ – Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte

1. Was versteht man unter einer Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungs- oder Duldungsrecht, das zugunsten eines Dritten besteht und die Nutzung eines Grundstücks einschränken kann. Sie ist ein klassisches Regelungsinstrument des Grundstücksrechts .

2. Welche Arten von Dienstbarkeiten gibt es?

Häufige Dienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte sowie der Nießbrauch.

3. Wie wirken sich Dienstbarkeiten auf den Immobilienwert aus?

Dienstbarkeiten können Wert, Nutzungsmöglichkeiten und Veräußerbarkeit einer Immobilie erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn sie weit gefasst oder unklar formuliert sind.

4. Sind Dienstbarkeiten immer im Grundbuch eingetragen?

In der Regel ja. Dienstbarkeiten entstehen meist erst durch Eintragung im Grundbuch und wirken dann auch gegenüber späteren Eigentümern.

5. Können Umfang und Reichweite einer Dienstbarkeit streitig sein?

Ja. Häufig ist unklar, wie weit ein Nutzungsrecht reicht oder wie es konkret ausgeübt werden darf. Die Auslegung erfolgt anhand des Grundbucheintrags und der zugrunde liegenden Vereinbarungen.

6. Kann man sich gegen eine unzulässige Nutzung wehren?

Ja. Überschreitet der Berechtigte den zulässigen Umfang der Dienstbarkeit, bestehen Unterlassungs- und Abwehransprüche.

7. Können Dienstbarkeiten gelöscht oder angepasst werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa wenn der Sicherungszweck entfallen ist oder sich die tatsächlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben.

8. Unterstützen Sie bei Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Berechtigtem?

Ja. Ich vertrete Mandanten bei Konflikten über Bestand, Umfang oder Ausübung von Dienstbarkeiten außergerichtlich und gerichtlich.

9. Ist eine Beratung auch telefonisch oder digital möglich?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Berlin-Charlottenburg biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten an.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Dienstbarkeiten & Nutzungsrechte in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zu Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Auslegung von Grundbucheinträgen, der Bewertung von Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechten sowie der rechtssicheren Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche. Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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