030 / 915 339 01

Grundstücksrecht – anwaltliche Beratung in Berlin

Das Grundstücksrecht bildet die rechtliche Grundlage für den Erwerb, die Nutzung und die Belastung von Grundstücken. Fehler oder Unklarheiten in diesem Bereich können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere beim Kauf, Verkauf oder bei der Finanzierung von Immobilien.

Ich berate Mandanten umfassend zu allen grundstücksrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Absicherung Ihrer Position, die Prüfung bestehender Belastungen sowie die Bewertung möglicher Risiken. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Die Beratung erfolgt anwaltlich, unabhängig vom Notariat, und orientiert sich konsequent an Ihren wirtschaftlichen Interessen.

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Typische Fragestellungen im Grundstücksrecht

Grundstücksrechtliche Probleme ergeben sich häufig unter anderem in folgenden Konstellationen:

  • bestehende Belastungen im Grundbuch
  • eingeschränkte Nutzungsrechte Dritter
  • Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kaufverträgen
  • Anpassung oder Löschung nicht mehr zeitgemäßer Belastungen

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, spätere Konflikte und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.

FAQ – Immobilien- & Grundstückskauf in Berlin-Charlottenburg

1. Warum ist eine anwaltliche Beratung beim Immobilienkauf sinnvoll?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Eine frühzeitige Rechtsberatung beim Immobilienkauf hilft, Haftungs-, Gewährleistungs- und Vertragsrisiken rechtzeitig zu erkennen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

2. Welche Rolle hat der Anwalt im Vergleich zum Notar?

Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet. Als Rechtsanwalt vertrete ich dagegen ausschließlich Ihre Interessen, entweder auf Käufer- oder Verkäuferseite, und berate strategisch und parteiisch.

3. Was prüfen Sie bei einem notariellen Kaufvertragsentwurf?

Ich prüfe den Vertrag umfassend und erläutere verständlich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Eine sorgfältige Prüfung notarieller Kaufverträge umfasst insbesondere Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse, Rücktritts- und Anfechtungsrechte, Zahlungs- und Fälligkeitsregelungen sowie Grundbuchbelastungen.

4. Können Fehler nach der notariellen Beurkundung noch korrigiert werden?

Nach der Beurkundung sind Änderungen häufig nur eingeschränkt oder mit erheblichem Aufwand möglich. Daher ist eine anwaltliche Prüfung vor dem Notartermin besonders wichtig.

5. Vertreten Sie sowohl Käufer als auch Verkäufer?

Ja. Ich berate und vertrete Mandanten sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite, jedoch niemals beide Parteien gleichzeitig. So ist eine klare und interessenorientierte Beratung gewährleistet.

6. Unterstützen Sie auch nach der Beurkundung?

Ja. Ich begleite Mandanten auch nach dem Vertragsabschluss, etwa bei der Kaufpreisabwicklung, der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei auftretenden rechtlichen Konflikten.

7. Was tun bei Streitigkeiten oder Mängeln nach dem Kauf?

Bei Konflikten prüfe ich die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückabwicklung, eines Rücktritts, einer Anfechtung oder von Schadensersatzansprüchen. In Betracht kommt auch eine Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags , sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

8. Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 030 / 915 339 01, per E-Mail an info@kanzlei-salman.de oder über das Kontaktformular. Die Beratung ist persönlich in Berlin-Charlottenburg sowie telefonisch oder digital möglich.

Rechtliche Prüfung und Beratung im Grundstücksrecht

Ich prüfe grundstücksrechtliche Fragestellungen umfassend und berate Sie zu bestehenden Belastungen, Nutzungsrechten und Risiken. Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation sowie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Umgang mit Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie.

Die Beratung erfolgt anwaltlich, unabhängig vom Notariat, und mit besonderem Augenmerk auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

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