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Auflassungsvormerkung & Rangfragen im Grundbuch – Anwalt in Berlin berät Sie

Vormerkungen, Widersprüche und Rangfragen spielen im Immobilienrecht eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherung von Rechten an Grundstücken geht. Fehler oder Versäumnisse in diesem Bereich können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen oder erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Die Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten bei der rechtlichen Einordnung, der Durchsetzung sowie der Abwehr entsprechender Grundbuchpositionen – anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.

Beratung anfragen

Sicherung von Kaufansprüchen

Die Auflassungsvormerkung dient dazu, den Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch abzusichern. Sie schützt den Käufer insbesondere davor, dass das Grundstück zwischenzeitlich:

  • erneut verkauft wird,
  • belastet wird,
  • oder Gegenstand einer Zwangsvollstreckung wird.

Ich berate Sie zur richtigen Gestaltung und Reichweite der Vormerkung und prüfe, ob Ihre Ansprüche ausreichend gesichert sind oder Nachbesserungsbedarf besteht.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Konflikte bei Mehrfachverkäufen

Bei Mehrfachverkäufen oder konkurrierenden Ansprüchen entscheidet häufig die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch. Dies führt regelmäßig zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa wenn:

  • mehrere Käufer Rechte geltend machen,
  • Vormerkungen miteinander kollidieren,
  • oder Verfügungen trotz bestehender Sicherungen vorgenommen wurden.

Ich prüfe die rechtliche Ausgangslage, kläre die Wirksamkeit und Priorität der jeweiligen Rechte und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich.

Rangprobleme bei Belastungen

Rangfragen sind auch bei Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder sonstigen Belastungen von erheblicher Bedeutung. Der Rang entscheidet darüber,

  • welches Recht im Konfliktfall vorrangig zu berücksichtigen ist,
  • welche wirtschaftlichen Auswirkungen Belastungen haben,
  • und ob eine Finanzierung oder Verwertung möglich ist.

Ich unterstütze Sie bei der Analyse von Rangverhältnissen, bei Verhandlungen über Rangänderungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr rangbezogener Ansprüche.

Ziel der Beratung

Ziel ist es, Ihre Rechte wirksam abzusichern, Rangkonflikte frühzeitig zu erkennen und rechtlich tragfähige Lösungen zu entwickeln – mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen und die konkrete Nutzung oder Verwertung der Immobilie.

FAQ – Vormerkung, Widerspruch & Rangfragen

1. Was ist eine Vormerkung im Grundbuch?

Eine Vormerkung dient der Sicherung eines künftigen Anspruchs, etwa auf Eigentumsübertragung. Sie schützt den Berechtigten davor, dass zwischenzeitliche Eintragungen seine Rechtsposition beeinträchtigen.

2. Wann ist eine Vormerkung besonders wichtig?

Vormerkungen sind insbesondere bei Immobilienkäufen entscheidend, um den Käufer bis zur Eigentumsumschreibung vor Verfügungen des Verkäufers zu schützen.

3. Was ist ein Widerspruch im Grundbuch?

Ein Widerspruch macht deutlich, dass die Richtigkeit eines Grundbucheintrags bestritten wird. Er dient der Sicherung von Ansprüchen, solange die Rechtslage geklärt wird.

4. Wann kommt ein Widerspruch in Betracht?

Ein Widerspruch kommt in Betracht, wenn ein Grundbucheintrag unrichtig oder fehlerhaft ist und der Betroffene seine Rechte sichern muss, bevor eine Korrektur erfolgt.

5. Was versteht man unter Rangfragen im Grundbuch?

Rangfragen betreffen die Reihenfolge mehrerer Rechte im Grundbuch. Sie entscheiden darüber, welches Recht im Konfliktfall Vorrang hat.

6. Warum sind Rangfragen wirtschaftlich so wichtig?

Der Rang entscheidet insbesondere bei Zwangsversteigerungen oder Verwertungen darüber, ob und in welcher Höhe Ansprüche realisiert werden können.

7. Können Rangfolgen im Grundbuch geändert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Rangänderungen sind möglich, erfordern jedoch in der Regel Zustimmungen der betroffenen Berechtigten und eine rechtlich saubere Gestaltung.

8. Unterstützen Sie bei Streitigkeiten zu Vormerkung oder Rang?

Ja. Ich vertrete Mandanten bei Konflikten über Bestand, Wirkung oder Rang von Vormerkungen und sonstigen Grundbuchrechten außergerichtlich und gerichtlich.

9. Ist eine Beratung auch telefonisch oder digital möglich?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Berlin-Charlottenburg biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Vormerkungs-, Widerspruchs- und Rangfragen an.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Vormerkung, Widerspruch & Rangfragen in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zu Vormerkungen, Widersprüchen und Rangfragen im Grundbuch. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Sicherung von Ansprüchen, der Bewertung von Rangverhältnissen zwischen mehreren Rechten sowie der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Grundbuchpositionen. Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu Vormerkungs-, Widerspruchs- und Rangfragen an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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