Das Erbbaurecht ermöglicht die langfristige Nutzung eines Grundstücks,
ohne selbst Eigentümer des Bodens zu sein. Vertragsgestaltung,
Erbbauzins, Zustimmungsvorbehalte oder Heimfallregelungen sind häufig
komplex und wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung.
Gerade in Berlin sind zahlreiche Grundstücke im Eigentum von Kirchen,
Stiftungen oder der öffentlichen Hand im Erbbaurecht vergeben.
Für Erbbauberechtigte, Grundstückseigentümer, Erwerber und Investoren
ergeben sich daraus anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen.
Als Anwalt für Erbbaurecht in Berlin Charlottenburg berät und vertritt
die Kanzlei Salman Mandanten im gesamten Bereich des Erbbaurechts –
von der Vertragsprüfung über Verhandlungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung
und Abwehr von Ansprüchen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht und im Grundbuch eingetragen. Vertragsklauseln wirken häufig über Jahrzehnte – eine rechtliche Prüfung vor Abschluss oder Änderung ist daher unerlässlich.
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.
Der Erbbauzins ist regelmäßig der zentrale wirtschaftliche Punkt des Vertrags. In Berlin kommt es häufig zu Streitigkeiten über:
Eine fehlerhafte Anpassung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir prüfen die Wirksamkeit entsprechender Klauseln und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
In bestimmten Fällen kann der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht zurückverlangen (Heimfall). Die Voraussetzungen sind streng geregelt und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Ebenso stellt sich bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit die Frage nach:
Hier ist eine vorausschauende anwaltliche Beratung entscheidend.
Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten im gesamten Bereich des Erbbaurechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung und Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen, der Überprüfung und Anpassung des Erbbauzinses sowie der rechtlichen Begleitung bei Heimfallregelungen, Verlängerungen und Vertragsbeendigungen. Die Vertretung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.
Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu sämtlichen Fragen des Erbbaurechts an.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de