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Erbbaurecht – Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Das Erbbaurecht ermöglicht die langfristige Nutzung eines Grundstücks, ohne selbst Eigentümer des Bodens zu sein. Vertragsgestaltung, Erbbauzins, Zustimmungsvorbehalte oder Heimfallregelungen sind häufig komplex und wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung.

Gerade in Berlin sind zahlreiche Grundstücke im Eigentum von Kirchen, Stiftungen oder der öffentlichen Hand im Erbbaurecht vergeben. Für Erbbauberechtigte, Grundstückseigentümer, Erwerber und Investoren ergeben sich daraus anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen.

Als Anwalt für Erbbaurecht in Berlin Charlottenburg berät und vertritt die Kanzlei Salman Mandanten im gesamten Bereich des Erbbaurechts – von der Vertragsprüfung über Verhandlungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Beratung im Erbbaurecht anfragen

Beratung im Erbbaurecht – unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen
  • Anpassung und Überprüfung des Erbbauzinses
  • Verlängerung oder Heimfallregelungen
  • Verkauf oder Belastung eines Erbbaurechts
  • Zustimmungserfordernissen des Grundstückseigentümers
  • Auseinandersetzungen bei Vertragsverletzungen
  • Beendigung des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht und im Grundbuch eingetragen. Vertragsklauseln wirken häufig über Jahrzehnte – eine rechtliche Prüfung vor Abschluss oder Änderung ist daher unerlässlich.


Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Erbbauzins und Anpassung

Der Erbbauzins ist regelmäßig der zentrale wirtschaftliche Punkt des Vertrags. In Berlin kommt es häufig zu Streitigkeiten über:

  • Wertsicherungsklauseln
  • Indexanpassungen
  • Angemessenheit der Erhöhung
  • Zustimmungserfordernisse

Eine fehlerhafte Anpassung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir prüfen die Wirksamkeit entsprechender Klauseln und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.


Heimfall und Vertragsbeendigung

In bestimmten Fällen kann der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht zurückverlangen (Heimfall). Die Voraussetzungen sind streng geregelt und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Ebenso stellt sich bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit die Frage nach:

  • Verlängerung
  • Entschädigung für das Bauwerk
  • Rückbauverpflichtungen

Hier ist eine vorausschauende anwaltliche Beratung entscheidend.


FAQ – Erbbaurecht in Berlin

1. Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, das es ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Es wird im Grundbuch eingetragen und besteht regelmäßig über mehrere Jahrzehnte.

2. Was ist der Erbbauzins?

Der Erbbauzins ist die laufende Vergütung, die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlt. Die Anpassung erfolgt häufig über Wertsicherungsklauseln, die rechtlich geprüft werden sollten.

3. Kann der Erbbauzins erhöht werden?

Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie vertraglich wirksam vereinbart wurde. Insbesondere Indexklauseln und Anpassungsklauseln bedürfen einer rechtlichen Überprüfung.

4. Was bedeutet Heimfall im Erbbaurecht?

Heimfall bezeichnet das Recht des Grundstückseigentümers, das Erbbaurecht unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zurückzuverlangen. Die Voraussetzungen sind vertraglich geregelt.

5. Was passiert nach Ablauf des Erbbaurechts?

Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällt das Bauwerk regelmäßig an den Grundstückseigentümer zurück. Häufig besteht ein Entschädigungsanspruch, dessen Höhe rechtlich zu prüfen ist.

6. Kann ein Erbbaurecht verkauft oder belastet werden?

Ja. Das Erbbaurecht kann veräußert, vererbt oder beliehen werden. Oft ist jedoch die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

7. Welche Risiken bestehen bei älteren Erbbaurechtsverträgen?

Ältere Verträge enthalten nicht selten nachteilige Heimfall- oder Anpassungsklauseln. Eine rechtliche Prüfung kann wirtschaftliche Risiken aufdecken.

8. Unterstützen Sie bei Streitigkeiten im Erbbaurecht?

Ja. Ich vertrete Mandanten bei Auseinandersetzungen über Erbbauzins, Heimfall, Vertragsverletzungen oder Zustimmungsfragen, außergerichtlich und gerichtlich.

9. Erfolgt die Beratung auch telefonisch oder digital?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Berlin-Charlottenburg biete ich auch telefonische und digitale Beratungen im Erbbaurecht an.

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Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten im gesamten Bereich des Erbbaurechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung und Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen, der Überprüfung und Anpassung des Erbbauzinses sowie der rechtlichen Begleitung bei Heimfallregelungen, Verlängerungen und Vertragsbeendigungen. Die Vertretung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zu sämtlichen Fragen des Erbbaurechts an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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