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Grundschuld – Rechtssichere Beratung durch die Salman Kanzlei in Berlin-Charlottenburg

Die Grundschuld ist eines der wichtigsten Sicherungsmittel im deutschen Immobilienrecht. Sie dient in der Regel der Absicherung von Darlehen – insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien.

Als erfahrene Kanzlei im Immobilien- und Zivilrecht berät die Salman Kanzlei in Berlin-Charlottenburg Mandanten umfassend zu allen Fragen rund um die Bestellung, Übertragung und Löschung einer Grundschuld. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Absicherung Ihrer Position, die sorgfältige Prüfung bestehender Belastungen sowie die Bewertung wirtschaftlicher Risiken.

Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und tragfähige, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

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Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem Gläubiger – meist einer Bank – ermöglicht, eine Immobilie zu verwerten, wenn offene Forderungen nicht beglichen werden. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht unmittelbar an eine konkrete Forderung gebunden. Sie besteht unabhängig vom Bestehen eines Darlehens und bietet daher größere Flexibilität.


Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Wann spielt die Grundschuld eine Rolle?

Eine rechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Immobilienkauf und Baufinanzierung
  • Umschuldung oder Bankwechsel
  • Verkauf einer belasteten Immobilie
  • Streitigkeiten mit Banken
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Löschung nicht mehr benötigter Grundschulden

Gerade bei notariellen Urkunden und Sicherungszweckerklärungen kommt es auf juristische Details an. Fehler können erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.


Typische Problemfelder

In der Praxis treten häufig folgende Fragen auf:

  • Ist die Grundschuld noch valutiert oder bereits getilgt?
  • Besteht ein Anspruch auf Löschung?
  • Wurde die Grundschuld wirksam abgetreten?
  • Darf die Bank aus der Grundschuld vollstrecken?
  • Welche Risiken bestehen bei einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung?

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und verhindert unnötige Kosten.


FAQ – Grundschuld in Berlin

1. Was bedeutet eine nicht valutierte Grundschuld?

Eine nicht valutierte Grundschuld liegt vor, wenn das gesicherte Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt wurde, die Grundschuld jedoch weiterhin im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall besteht regelmäßig ein Anspruch auf Löschungsbewilligung oder Rückgewähr.

2. Worin liegt der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Die Grundschuld besteht unabhängig von einer konkreten Forderung, während die Hypothek an eine bestimmte Darlehensforderung gebunden ist. In der Praxis wird fast ausschließlich die Grundschuld verwendet.

3. Was ist eine Sicherungszweckerklärung?

Die Sicherungszweckerklärung regelt, welche Forderungen durch die Grundschuld abgesichert werden. Ihr Inhalt ist entscheidend für Umfang und Risiko der Haftung.

4. Kann eine Grundschuld gelöscht werden?

Ja. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens besteht regelmäßig ein Anspruch auf Löschungsbewilligung. Die Löschung erfolgt durch Eintragung im Grundbuch.

5. Was bedeutet Zwangsvollstreckungsunterwerfung?

Häufig enthält die notarielle Urkunde eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Dadurch kann der Gläubiger ohne vorheriges Gerichtsverfahren vollstrecken.

6. Kann eine Grundschuld abgetreten werden?

Ja. Die Grundschuld kann an Dritte übertragen werden, etwa im Rahmen eines Bankwechsels oder Forderungsverkaufs.

7. Welche Risiken bestehen für Eigentümer?

Risiken ergeben sich insbesondere aus weiten Sicherungszweckerklärungen, Vollstreckungsklauseln und offenen Restforderungen. Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit.

8. Unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit Banken?

Ja. Ich vertrete Mandanten bei Auseinandersetzungen über Löschung, Vollstreckung oder Abtretung von Grundschulden, außergerichtlich und gerichtlich.

9. Erfolgt die Beratung auch digital?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Berlin-Charlottenburg biete ich auch telefonische und digitale Beratungen im Bereich Grundschuld an.

10. Welche Arten von Grundschulden gibt es?

Man unterscheidet verschiedene Erscheinungsformen der Grundschuld, die sich sowohl in ihrer rechtlichen Ausgestaltung als auch in ihrem wirtschaftlichen Risiko unterscheiden:

1. Buchgrundschuld
Die Buchgrundschuld wird ausschließlich im Grundbuch eingetragen. Es existiert kein gesonderter Grundschuldbrief. In der Praxis ist sie heute der Standard bei Banken. Vorteil ist das geringere Missbrauchsrisiko, da kein Brief verloren gehen oder missbräuchlich verwendet werden kann.

2. Briefgrundschuld
Zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch wird ein Grundschuldbrief ausgestellt. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe dieses Briefes. Geht der Brief verloren, ist ein aufwendiges Aufgebotsverfahren erforderlich.

3. Sicherungsgrundschuld
Die häufigste Form in der Praxis. Sie dient der Absicherung eines Darlehens. Welche konkrete Forderung gesichert wird, ergibt sich aus der Sicherungszweckerklärung. Ohne diese wäre die Grundschuld rechtlich nicht eindeutig zugeordnet.

4. Eigentümergrundschuld
Hier ist der Eigentümer selbst Gläubiger der Grundschuld. Dies kommt etwa nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens oder zur strategischen Rangwahrung vor. Sie kann später erneut zur Finanzierung verwendet werden.

5. Gesamtgrundschuld
Eine Forderung wird durch mehrere Grundstücke gleichzeitig gesichert. Der Gläubiger kann wählen, aus welchem Grundstück er im Ernstfall vollstreckt.

6. Fremdgrundschuld
Der Eigentümer belastet sein Grundstück zur Sicherung der Verbindlichkeit eines Dritten, etwa im Familienkreis. Hier besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für den Eigentümer.

7. Nachrangige Grundschuld
Maßgeblich ist der Rang im Grundbuch. Im Vollstreckungsfall bestimmt dieser die Reihenfolge der Befriedigung. Nachrangige Grundschulden tragen ein erhöhtes Ausfallrisiko.

8. Nicht valutierte Grundschuld
Das Darlehen ist bereits zurückgezahlt, die Grundschuld besteht jedoch weiterhin im Grundbuch. In der Regel besteht ein Anspruch auf Löschung oder Rückgewähr.

Wichtig für Eigentümer:
Entscheidend ist weniger die Bezeichnung der Grundschuld, sondern die konkrete rechtliche und wirtschaftliche Situation. Zu prüfen ist insbesondere:
– Welche Forderungen sind tatsächlich gesichert?
– Besteht noch eine offene Valutierung?
– Enthält die Urkunde eine Vollstreckungsunterwerfung?
– Welchen Rang hat die Belastung im Grundbuch?

Rechtliche Prüfung und Beratung zur Grundschuld

Ich prüfe Ihre grundbuchrechtliche Situation umfassend und berate Sie zu Bestellung, Abtretung, Löschung und Durchsetzung einer Grundschuld. Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung zu bestehenden Belastungen, möglichen Vollstreckungsrisiken und Ihren wirtschaftlichen Handlungsoptionen.

Die Beratung erfolgt anwaltlich, unabhängig vom Notariat, und mit besonderem Augenmerk auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

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