030 / 915 339 01

Anwalt für Hypothek in Berlin-Charlottenburg Rechtssichere Beratung & Vertretung

Die Hypothek ist ein gesetzlich geregeltes Grundpfandrecht, das der Sicherung einer konkreten Forderung – regelmäßig eines Immobiliendarlehens – dient. Durch Eintragung im Grundbuch entsteht ein dingliches Sicherungsrecht, das dem Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in das Grundstück ermöglicht.

Als Anwalt für Hypothekenrecht in Berlin umfasst unsere rechtliche Prüfung insbesondere die Analyse der Eintragung im Grundbuch, der zugrunde liegenden Darlehens- und Sicherungsvereinbarungen sowie der vollstreckungsrechtlichen Risiken. Zu bewerten sind die Wirksamkeit, der Rang im Grundbuch, mögliche Löschungsansprüche nach Tilgung sowie rechtliche Auswirkungen bei Eigentumsübertragung, Umschuldung oder Insolvenz.

Die Kanzlei Salman bietet als Anwalt im Immobilienrecht in Berlin eine unabhängige rechtliche Beratung im Bereich Hypothekenrecht, Grundpfandrechte und Immobilienfinanzierung mit dem Ziel einer fundierten rechtlichen Einordnung und sachgerechten Lösung im Einzelfall.

Beratung in Berlin anfragen

Was ist eine Hypothek?

Die Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht. Sie dient der Sicherung einer Forderung – in der Regel eines Immobiliendarlehens.

Das bedeutet:
Wird das Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.

Rechtlich ist die Hypothek im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§§ 1113 ff. BGB). Sie ist akzessorisch, das heißt: Sie ist unmittelbar an die zugrunde liegende Forderung gekoppelt.

-


Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.


Hypothek oder Grundschuld – Wo liegt der Unterschied?

In der Praxis wird heute häufig die Grundschuld verwendet. Während die Hypothek an eine konkrete Forderung gebunden ist, besteht die Grundschuld unabhängig von einer bestimmten Forderung.

Wir prüfen für Sie:

  • Welche Form der Absicherung vorliegt
  • Ob die Eintragung im Grundbuch korrekt erfolgt ist
  • Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben
  • Ob eine Löschung oder Anpassung möglich ist

Unsere Leistungen im Bereich Hypothekenrecht

Die Kanzlei Salman unterstützt Sie insbesondere bei:

✔ Prüfung von Darlehensverträgen
✔ Gestaltung und Überprüfung von Sicherheiten
✔ Beratung vor Unterzeichnung notarieller Urkunden
✔ Vertretung bei Zahlungsstörungen
✔ Abwehr oder Begleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
✔ Löschung oder Übertragung von Grundpfandrechten
✔ Umschuldung und Refinanzierung

Wir vertreten sowohl private Immobilienkäufer als auch Unternehmer und Investoren.


Typische Konfliktlagen bei Hypotheken

Die Hypothek ist aufgrund ihrer Akzessorietät unmittelbar an die gesicherte Forderung gebunden. Änderungen der Forderung, Teiltilgungen, Umschuldungen oder Abtretungen wirken sich daher unmittelbar auf das Bestehen und den Umfang des dinglichen Sicherungsrechts aus. Fehler in der Vertragsgestaltung oder Unklarheiten in der Sicherungsabrede können erhebliche rechtliche Unsicherheiten nach sich ziehen, insbesondere wenn Umfang und Bestand der Forderung streitig sind.

Weitere Problemfelder ergeben sich im Zusammenhang mit der Löschung nach Tilgung der Forderung. Zwar erlischt die gesicherte Forderung mit vollständiger Rückzahlung, die Grundbucheintragung besteht jedoch fort, bis eine formgerechte Löschungsbewilligung vorliegt. Verzögerungen oder fehlende Nachweise können insbesondere bei Veräußerungen zu praktischen Schwierigkeiten führen.

Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind zudem Rangfragen im Grundbuch. Bestehen mehrere Belastungen, entscheidet die Rangfolge über die Befriedigung im Verwertungsfall. Konflikte entstehen insbesondere bei Rangänderungen, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren. Zusätzliche Komplexität ergibt sich bei Abtretungen der Forderung sowie in insolvenz- und erbrechtlichen Konstellationen, in denen mehrere Beteiligte unterschiedliche Rechte geltend machen.

Die rechtliche Bewertung einer Hypothek erfordert daher regelmäßig eine umfassende Analyse der schuldrechtlichen Grundlagen, der grundbuchrechtlichen Situation sowie möglicher vollstreckungsrechtlicher Risiken.


Risiken frühzeitig erkennen

Fehlerhafte Vertragsklauseln, unklare Sicherungsabreden oder wirtschaftliche Schwierigkeiten können schnell existenzielle Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann Risiken erheblich reduzieren.

Gerade bei:

  • Scheidung oder Erbfall
  • Unternehmensinsolvenz
  • Zahlungsverzug
  • Immobilienverkauf trotz bestehender Belastung

ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend.


FAQ – Hypothek & Grundpfandrechte

1. Wie entsteht eine Hypothek rechtlich?

Die Entstehung setzt eine Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger, die Eintragung im Grundbuch sowie das Bestehen einer zu sichernden Forderung voraus. Ohne wirksame Forderung kann keine wirksame Hypothek bestehen.

2. Welche rechtliche Bedeutung hat die Akzessorietät?

Die Hypothek ist akzessorisch, das heißt, sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden. Erlischt die Forderung, entfällt grundsätzlich auch das Sicherungsrecht am Grundstück.

3. Wann kann aus einer Hypothek vollstreckt werden?

Bei Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der gesicherten Forderung kann der Gläubiger unter gesetzlichen Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben.

4. Welche Bedeutung hat der Rang im Grundbuch?

Der Rang entscheidet darüber, welcher Gläubiger im Verwertungsfall zuerst befriedigt wird. Bei mehreren Belastungen ist die Rangfolge wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung.

5. Wird eine Hypothek automatisch gelöscht?

Mit Tilgung der Forderung erlischt zwar die gesicherte Forderung, die Löschung im Grundbuch erfolgt jedoch grundsätzlich nur auf Antrag unter Vorlage einer entsprechenden Löschungsbewilligung.

6. Welche Risiken bestehen für Eigentümer?

Risiken ergeben sich insbesondere bei Zahlungsschwierigkeiten, fehlerhaften Sicherungsabreden, Rangverschiebungen oder bei Eigentumsübertragungen trotz bestehender Belastung.

7. Kann eine Hypothek übertragen werden?

Ja. Die Hypothek ist grundsätzlich abtretbar, sofern auch die zugrunde liegende Forderung übertragen wird. Die Übertragung wirkt sich auf die Gläubigerstellung aus.

8. Ist anwaltliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung sinnvoll?

Eine rechtliche Prüfung von Darlehens- und Sicherungsverträgen kann Risiken frühzeitig aufzeigen und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

9. Erfolgt die Beratung auch digital?

Ja. Neben persönlichen Terminen bietet die Kanzlei Salman auch telefonische und digitale Beratungen im Bereich Hypothekenrecht an.

Individuelle Beratung – Klarheit statt Unsicherheit

Jeder Finanzierungsfall weist spezifische rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten auf. Eine fundierte Analyse der Vertragsgrundlagen, der grundbuchrechtlichen Situation sowie möglicher Risiken ist entscheidend für eine sachgerechte Bewertung.

Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und entwickeln eine rechtlich tragfähige und wirtschaftlich angemessene Strategie, die Ihre Interessen nachhaltig berücksichtigt.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Kanzlei Salman.

Beratungstermin vereinbaren