Die Hypothek ist ein gesetzlich geregeltes Grundpfandrecht,
das der Sicherung einer konkreten Forderung – regelmäßig eines Immobiliendarlehens –
dient. Durch Eintragung im Grundbuch entsteht ein dingliches Sicherungsrecht,
das dem Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die
Zwangsvollstreckung in das Grundstück ermöglicht.
Als Anwalt für Hypothekenrecht in Berlin umfasst unsere
rechtliche Prüfung insbesondere die Analyse der
Eintragung im Grundbuch, der zugrunde liegenden
Darlehens- und Sicherungsvereinbarungen sowie der
vollstreckungsrechtlichen Risiken. Zu bewerten sind die Wirksamkeit,
der Rang im Grundbuch, mögliche Löschungsansprüche nach Tilgung
sowie rechtliche Auswirkungen bei Eigentumsübertragung,
Umschuldung oder Insolvenz.
Die Kanzlei Salman bietet als Anwalt im Immobilienrecht in Berlin
eine unabhängige rechtliche Beratung im Bereich Hypothekenrecht,
Grundpfandrechte und Immobilienfinanzierung mit dem Ziel
einer fundierten rechtlichen Einordnung und sachgerechten Lösung
im Einzelfall.
Die Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht. Sie dient der Sicherung einer Forderung – in der Regel eines Immobiliendarlehens.
Das bedeutet:
Wird das Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.
Rechtlich ist die Hypothek im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§§ 1113 ff. BGB). Sie ist akzessorisch, das heißt: Sie ist unmittelbar an die zugrunde liegende Forderung gekoppelt.
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Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin sowie zu unserer anwaltlichen Unterstützung bei Grundstücksbelastungen erhalten Sie hier.
In der Praxis wird heute häufig die Grundschuld verwendet. Während die Hypothek an eine konkrete Forderung gebunden ist, besteht die Grundschuld unabhängig von einer bestimmten Forderung.
Wir prüfen für Sie:
Die Kanzlei Salman unterstützt Sie insbesondere bei:
✔ Prüfung von Darlehensverträgen
✔ Gestaltung und Überprüfung von Sicherheiten
✔ Beratung vor Unterzeichnung notarieller Urkunden
✔ Vertretung bei Zahlungsstörungen
✔ Abwehr oder Begleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
✔ Löschung oder Übertragung von Grundpfandrechten
✔ Umschuldung und Refinanzierung
Wir vertreten sowohl private Immobilienkäufer als auch Unternehmer und Investoren.
Die Hypothek ist aufgrund ihrer Akzessorietät unmittelbar an die gesicherte Forderung gebunden. Änderungen der Forderung, Teiltilgungen, Umschuldungen oder Abtretungen wirken sich daher unmittelbar auf das Bestehen und den Umfang des dinglichen Sicherungsrechts aus. Fehler in der Vertragsgestaltung oder Unklarheiten in der Sicherungsabrede können erhebliche rechtliche Unsicherheiten nach sich ziehen, insbesondere wenn Umfang und Bestand der Forderung streitig sind.
Weitere Problemfelder ergeben sich im Zusammenhang mit der Löschung nach Tilgung der Forderung. Zwar erlischt die gesicherte Forderung mit vollständiger Rückzahlung, die Grundbucheintragung besteht jedoch fort, bis eine formgerechte Löschungsbewilligung vorliegt. Verzögerungen oder fehlende Nachweise können insbesondere bei Veräußerungen zu praktischen Schwierigkeiten führen.
Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind zudem Rangfragen im Grundbuch. Bestehen mehrere Belastungen, entscheidet die Rangfolge über die Befriedigung im Verwertungsfall. Konflikte entstehen insbesondere bei Rangänderungen, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren. Zusätzliche Komplexität ergibt sich bei Abtretungen der Forderung sowie in insolvenz- und erbrechtlichen Konstellationen, in denen mehrere Beteiligte unterschiedliche Rechte geltend machen.
Die rechtliche Bewertung einer Hypothek erfordert daher regelmäßig eine umfassende Analyse der schuldrechtlichen Grundlagen, der grundbuchrechtlichen Situation sowie möglicher vollstreckungsrechtlicher Risiken.
Fehlerhafte Vertragsklauseln, unklare Sicherungsabreden oder wirtschaftliche Schwierigkeiten können schnell existenzielle Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann Risiken erheblich reduzieren.
Gerade bei:
ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend.
Jeder Finanzierungsfall weist spezifische rechtliche und wirtschaftliche
Besonderheiten auf. Eine fundierte Analyse der Vertragsgrundlagen,
der grundbuchrechtlichen Situation sowie möglicher Risiken ist
entscheidend für eine sachgerechte Bewertung.
Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und entwickeln eine
rechtlich tragfähige und wirtschaftlich angemessene Strategie,
die Ihre Interessen nachhaltig berücksichtigt.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Kanzlei Salman.