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Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf – Anwaltliche Beratung in Berlin-Charlottenburg

Das Vorkaufsrecht spielt beim Immobilien- und Grundstückskauf eine zentrale Rolle und kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Insbesondere in Berlin ist das gesetzliche Vorkaufsrecht – etwa nach dem Baugesetzbuch – für Käufer und Verkäufer mit besonderen Risiken verbunden.

Kanzlei Salman berät Mandanten umfassend zu allen Fragen rund um das Vorkaufsrecht und unterstützt bei der rechtssicheren Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen. Ziel der anwaltlichen Beratung ist es, rechtliche Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und eine klare Entscheidungsgrundlage für den weiteren Kaufprozess zu schaffen.

Die Beratung erfolgt anwaltlich, unabhängig vom Notariat, und berücksichtigt sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte des Vorkaufsrechts.

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Wann ist ein Vorkaufsrecht relevant?

Ein Vorkaufsrecht kann insbesondere in folgenden Fällen Bedeutung erlangen:

  • beim Verkauf von Grundstücken in Milieuschutz- oder Sanierungsgebieten
  • bei bestehenden vertraglichen oder dinglichen Vorkaufsrechten
  • bei kommunalen Vorkaufsrechten nach öffentlichem Recht
  • bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Wird ein Vorkaufsrecht nicht erkannt oder falsch eingeschätzt, kann dies zur Verzögerung des Kaufprozesses oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen.

Mehr Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin erhalten Sie hier.


FAQ – Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf in Berlin

1. Was versteht man unter einem Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf?

Ein Vorkaufsrecht berechtigt eine bestimmte Person oder Stelle, in einen bestehenden Kaufvertrag einzutreten, sobald ein Grundstück oder eine Immobilie verkauft wird. Der Kauf erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie mit dem ursprünglichen Käufer.

2. Wann spielt das Vorkaufsrecht in Berlin eine besondere Rolle?

In Berlin ist das Vorkaufsrecht insbesondere relevant in Milieuschutz- oder Sanierungsgebieten. Eine frühzeitige Rechtsberatung beim Immobilienkauf hilft, rechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht frühzeitig zu erkennen.

3. Welche Arten von Vorkaufsrechten gibt es?

Zu unterscheiden sind insbesondere gesetzliche Vorkaufsrechte (z. B. nach dem Baugesetzbuch) sowie vertragliche oder dingliche Vorkaufsrechte, die im Grundbuch eingetragen sein können.

4. Wie wirkt sich ein Vorkaufsrecht auf den Kaufvertrag aus?

Besteht ein Vorkaufsrecht, ist der Kaufvertrag häufig aufschiebend bedingt. Eine sorgfältige Prüfung notarieller Kaufverträge ist wichtig, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen korrekt einzuschätzen.

5. Was passiert, wenn ein Vorkaufsrecht übersehen wird?

Wird ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht erkannt, kann dies zu Verzögerungen, erheblichen rechtlichen Unsicherheiten oder sogar zur Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags führen.

6. Prüfen Sie, ob ein Vorkaufsrecht besteht?

Ja. Ich prüfe, ob ein Vorkaufsrecht besteht, in welchem Umfang es ausgeübt werden kann und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben.

7. Kann ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen oder umgangen werden?

Ob ein Ausschluss möglich ist, hängt von der Art des Vorkaufsrechts und dem Einzelfall ab. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren.

8. Welche Rolle spielt der Anwalt im Vergleich zum Notar?

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Als Rechtsanwalt berate ich einseitig und interessenorientiert entweder Käufer oder Verkäufer und bewerte das Vorkaufsrecht strategisch.

9. Wie kann ich eine Beratung zum Vorkaufsrecht vereinbaren?

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 030 / 915 339 01, per E-Mail an info@kanzlei-salman.de oder über das Kontaktformular. Die Beratung ist persönlich in Berlin-Charlottenburg sowie telefonisch oder digital möglich.

Was darf ein Anwalt beim Immobilienkauf leisten?

Ein Anwalt darf Käufer oder Verkäufer beim Immobilienkauf umfassend rechtlich beraten und vertreten. Dazu gehören insbesondere die Prüfung des notariellen Kaufvertrags, die Bewertung von Risiken und Haftungsausschlüssen, die Beratung zu Grundbuchbelastungen und Vorkaufsrechten sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor und nach dem Kauf.

Im Unterschied zum Notar handelt der Anwalt nicht neutral, sondern ausschließlich im Interesse seines Mandanten.

Rechtliche Prüfung und strategische Beratung

Ich prüfe sorgfältig, ob ein Vorkaufsrecht besteht, in welchem Umfang es ausgeübt werden kann und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Dabei werden sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte berücksichtigt. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten sowie der Chancen und Risiken im konkreten Einzelfall.

Die Beratung erfolgt anwaltlich, unabhängig vom Notariat und mit besonderem Augenmerk auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

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