Anwalt für Nachbarrecht in Berlin-Charlottenburg
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den
konfliktträchtigsten Bereichen des Immobilienrechts.
Sie betreffen nicht nur rechtliche Fragen, sondern wirken sich häufig
auch auf das persönliche Verhältnis zwischen Nachbarn aus.
Unklare Grenzverläufe, bauliche Maßnahmen oder Nutzungsfragen führen
schnell zu Streitigkeiten mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Die Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten bei
nachbarrechtlichen und immobiliennahen Konflikten
mit dem Ziel, rechtssichere und praktikable Lösungen zu erreichen –
anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.
Beratung anfragen
Grenz- und Überbaurecht
Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen oder bauliche Überschreitungen treten häufig auf, insbesondere bei Grenzbebauungen oder nachträglichen Baumaßnahmen. Ich berate Sie bei der Klärung von Grenzverläufen, bei Fragen zum Überbau (§ 912 BGB) sowie zu Beseitigungs- und Duldungspflichten und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich.
Nutzungs- und Duldungsrechte
Nutzungs- und Duldungsrechte betreffen unter anderem das Hammerschlags- und Leiterrecht, Leitungs- und Betretungsrechte sowie gesetzliche oder vertragliche Duldungspflichten. Konflikte entstehen häufig über den Umfang der Nutzung, zeitliche Grenzen oder mögliche Beeinträchtigungen. Ich prüfe die rechtliche Ausgangslage und unterstütze Sie bei der Durchsetzung berechtigter Rechte oder der Abwehr unzulässiger Eingriffe.
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen
Werden Eigentums- oder Nutzungsrechte beeinträchtigt, kommen Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB), Schadensersatzansprüche oder gerichtliche Maßnahmen in Betracht. Ich berate Sie zur rechtlichen Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche, übernehme die außergerichtliche Korrespondenz und setze Ihre Rechte konsequent durch oder wehre unbegründete Forderungen ab.
Ziel der Beratung
Ziel meiner Tätigkeit ist es, Konflikte frühzeitig rechtlich einzuordnen, Eskalationen zu vermeiden und Ihre Eigentums- und Nutzungsrechte nachhaltig zu schützen – mit Augenmaß, aber auch mit der notwendigen Durchsetzungskraft.
FAQ – Nachbarrecht & immobiliennahe Konflikte
1. Welche Themen fallen typischerweise unter das Nachbarrecht?
Häufige Themen sind Grenzfragen, Überbau, Einfriedungen,
Abstandsflächen, Bepflanzungen, Immissionen (z. B. Lärm),
sowie Nutzungs- und Duldungsfragen.
2. Was kann ich tun, wenn die Grundstücksgrenze unklar ist?
Zunächst ist eine rechtliche und tatsächliche Klärung erforderlich,
etwa anhand von Unterlagen, Vermessung oder Grundbuchbezug.
Ich unterstütze bei der Bewertung und der Durchsetzung Ihrer Position.
3. Wann besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn?
Ein Unterlassungsanspruch kommt in Betracht,
wenn eine rechtswidrige Beeinträchtigung
des Eigentums vorliegt, etwa durch unzulässige Nutzung,
Immissionen oder Grenzverletzungen.
4. Was bedeutet Überbau und welche Rechte bestehen?
Von Überbau spricht man, wenn bauliche Teile
über die Grundstücksgrenze ragen.
Je nach Einzelfall kommen Beseitigung, Duldung oder Ausgleichsansprüche in Betracht.
5. Wie werden Streitigkeiten zu Bäumen und Hecken rechtlich beurteilt?
Relevant sind insbesondere Abstandsregelungen,
Rückschnitt- oder Beseitigungsansprüche sowie die Frage,
ob Beeinträchtigungen (z. B. Schattenwurf) hinzunehmen sind.
6. Unterstützen Sie auch bei Lärm, Geruch oder sonstigen Immissionen?
Ja. Ich prüfe, ob Immissionen zumutbar sind
und welche Ansprüche auf Unterlassung, Abwehr oder Anpassung bestehen können.
7. Ist eine außergerichtliche Einigung im Nachbarrecht möglich?
Häufig ja. Ziel ist eine pragmatische und rechtssichere Lösung,
um Eskalation und langwierige Verfahren zu vermeiden.
Wenn nötig, vertrete ich Ihre Interessen auch gerichtlich.
8. Vertreten Sie nur eine Partei im Streit?
Ja. Ich vertrete ausschließlich die Interessen einer Partei
und stehe entweder auf Eigentümer- oder Nachbarseite.
9. Ist die Beratung auch telefonisch oder digital möglich?
Ja. Neben Terminen in Berlin-Charlottenburg
sind auch telefonische und digitale Beratungen möglich.
10. Was darf ein Anwalt im Nachbarrecht leisten?
Ein Anwalt darf im Nachbarrecht
rechtlich beraten und die Interessen seines Mandanten vertreten.
Dazu gehören insbesondere die
Prüfung nachbarrechtlicher Ansprüche
(z. B. Unterlassung, Beseitigung, Duldung oder Schadensersatz),
die außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr
solcher Ansprüche sowie die
gerichtliche Vertretung
bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Zudem darf der Anwalt
Verhandlungen führen und rechtssichere Einigungen vorbereiten,
wenn eine einvernehmliche Lösung möglich ist.
Nicht übernehmen darf der Anwalt notarielle Tätigkeiten.
Dazu zählen insbesondere die
Beurkundung rechtsgestaltender Vereinbarungen,
etwa bei Grenzregelungen,
der Bestellung dinglicher Rechte
oder sonstiger grundbuchrelevanter Erklärungen,
sowie öffentliche Beglaubigungen,
soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Diese Aufgaben sind dem Notar vorbehalten.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Nachbarrecht & immobiliennahe Konflikte in Berlin-Charlottenburg
Kanzlei Salman vertritt Mandanten bei
nachbarrechtlichen Streitigkeiten
sowie bei Konflikten im unmittelbaren Zusammenhang mit Immobilien.
Der Schwerpunkt liegt auf der
rechtlichen Bewertung der Situation,
der außergerichtlichen Konfliktlösung
sowie der konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.
Die Kanzlei befindet sich im Herzen von
Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm
und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen
biete ich auch telefonische und digitale Beratungen
zu nachbarrechtlichen und immobiliennahen Konflikten an.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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