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Rechtsanwalt für Abstandsflächen
im Nachbarrecht – Berlin

Abstandsflächen dienen dem Schutz nachbarlicher Interessen und sollen unter anderem eine ausreichende Belichtung, Belüftung sowie den Brandschutz sicherstellen. Sie spielen insbesondere bei Neubauten, Anbauten oder nachträglichen baulichen Veränderungen eine zentrale Rolle. Verstöße gegen Abstandsflächenvorschriften führen häufig zu nachbarrechtlichen Konflikten und können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Im Rahmen des Nachbarrechts sind Abstandsflächen sowohl öffentlich-rechtlich – nach den jeweiligen Landesbauordnungen – als auch zivilrechtlich relevant. Nicht jede bauliche Unterschreitung führt automatisch zu einem Beseitigungsanspruch, sodass eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Einzelfall erforderlich ist.

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Typische Konflikte im Zusammenhang mit Abstandsflächen

Streitigkeiten über Abstandsflächen entstehen häufig in folgenden Konstellationen:

  • Grenznahe Bebauung oder nachträgliche Erweiterungen
  • Garagen, Carports oder Nebengebäude an der Grundstücksgrenze
  • Überschreitungen der zulässigen Gebäudehöhe
  • Beeinträchtigungen durch Verschattung oder Einsicht

Ob und in welchem Umfang ein Nachbar gegen eine Bebauung vorgehen kann, hängt von der konkreten baulichen Situation, den öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie den zivilrechtlichen Nachbaransprüchen ab.


Abstandsflächen verletzt? Wir sichern Ihre Rechte

Bei Problemen mit Abstandsflächen prüft ein Anwalt zunächst die baurechtliche Situation: Welche Landesbauordnung gilt, ob eine Baugenehmigung vorliegt und ob Nachbarrechte verletzt sind.

Ist man Bauherr, verteidigt der Anwalt die Baugenehmigung, wehrt Widersprüche ab, legt selbst Rechtsmittel gegen Auflagen oder Ablehnungen ein und versucht im Ernstfall einen Baustopp oder Rückbau zu verhindern.

Ist man Nachbar, sichert der Anwalt Fristen, legt Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein, beantragt ggf. Eilrechtsschutz beim Gericht und prüft Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche.

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung.

FAQ – Abstandsflächen im Nachbarrecht

1. Was sind Abstandsflächen im Nachbarrecht?

Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschriebene Freiflächen zwischen baulichen Anlagen und den Grundstücksgrenzen. Sie dienen dem Schutz nachbarlicher Interessen, insbesondere Belichtung, Belüftung und Brandschutz.

2. Wo sind Abstandsflächen rechtlich geregelt?

Abstandsflächen sind vor allem öffentlich-rechtlich in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Gleichzeitig gelten im Nachbarrecht zivilrechtliche Regelungen, etwa im Rahmen des Grenz- und Überbaurechts .

3. Wann entstehen Streitigkeiten über Abstandsflächen?

Konflikte entstehen häufig bei Neubauten, Anbauten oder nachträglichen Erweiterungen, insbesondere bei grenznaher Bebauung oder Überschreitung zulässiger Höhen. Solche Konflikte berühren oft auch Fragen von Nutzungs- und Duldungsrechten .

4. Führt jede Unterschreitung der Abstandsfläche zu einem Anspruch?

Nein. Nicht jede Abweichung begründet automatisch einen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten baurechtlichen Vorgaben und nachbarrechtlichen Regeln ab.

5. Welche Ansprüche können Nachbarn geltend machen?

Je nach Situation kommen Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung oder Duldung in Betracht. Die rechtliche Durchsetzung oder Abwehr solcher Rechte ist im Kontext des Abwehrs und der Durchsetzung von Ansprüchen geregelt.

6. Welche Rolle spielt das Bauordnungsrecht?

Das Bauordnungsrecht bestimmt, wie groß Abstandsflächen sein müssen und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen zulässig sind. Diese Vorgaben sind zentral für die rechtliche Bewertung.

7. Prüfen Sie Abstandsflächen rechtlich?

Ja. Ich prüfe, ob Abstandsflächen eingehalten wurden, welche Rechte und Pflichten zwischen den Nachbarn bestehen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

8. Ist eine außergerichtliche Lösung möglich?

In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Klärung erreichen. Ziel der Beratung ist stets eine rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – notfalls auch gerichtlich.

9. Wie kann ich eine Beratung zu Abstandsflächen vereinbaren?

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 030 / 915 339 01, per E-Mail an info@kanzlei-salman.de oder über das Kontaktformular. Die Beratung ist persönlich in Berlin sowie telefonisch oder digital möglich.

Rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen

Ich prüfe, ob Abstandsflächen eingehalten wurden, welche Rechte und Pflichten zwischen den Nachbarn bestehen und ob Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung oder Duldung in Betracht kommen. Dabei werden sowohl bauordnungsrechtliche Vorgaben als auch zivilrechtliche Regelungen berücksichtigt.

Ziel der Beratung ist eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie die Entwicklung einer rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise – außergerichtlich oder gerichtlich.

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