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Grenz- und Überbaurecht

Grenzfragen gehören zu den häufigsten und konfliktträchtigsten Problemen im Nachbarrecht. Unklare Grenzverläufe, bauliche Veränderungen oder Abweichungen von der ursprünglichen Planung führen nicht selten zu erheblichen Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern.

Die Kanzlei Salman berät und vertritt Mandanten bei der rechtlichen Klärung von Grenz- und Überbaufragen mit dem Ziel, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu erreichen – anwaltlich, interessenorientiert und unabhängig vom Notariat.

Beratung anfragen

Grenzverläufe

Der genaue Grenzverlauf ist entscheidend für die zulässige Nutzung eines Grundstücks. Streit entsteht häufig, wenn:

  • Grenzmarkierungen fehlen oder unklar sind,
  • bauliche Anlagen nahe der Grenze errichtet wurden,
  • tatsächliche Nutzung und katastermäßige Grenze auseinanderfallen.

Ich prüfe die rechtliche Ausgangslage anhand von Grundbuch, Liegenschaftskataster und vorhandenen Unterlagen und kläre, welche Nutzung rechtlich zulässig ist.

Weitere Informationen zu unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin und zur anwaltlichen Hilfe bei Nachbarstreitigkeiten finden Sie hier.


Überbau (§ 912 BGB)

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück ragt. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob:

  • ein unzulässiger Überbau vorliegt,
  • eine gesetzliche Duldungspflicht besteht,
  • Beseitigung verlangt werden kann oder
  • Ausgleichsansprüche in Betracht kommen.

Ich berate Sie zu den Voraussetzungen des § 912 BGB, zu Ihren Rechten und Pflichten und zur rechtlichen Bewertung der konkreten Situation.

Beseitigungs- und Duldungsfragen

Nicht jede Grenzverletzung führt automatisch zu einem Anspruch auf Beseitigung. In vielen Fällen ist zu prüfen, ob:

  • gesetzliche oder vertragliche Duldungspflichten bestehen,
  • Ansprüche ausgeschlossen oder verjährt sind,
  • eine einvernehmliche Regelung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoller ist.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich.

Ziel der Beratung

Ziel ist es, Grenzkonflikte rechtlich klar zu klären, Eskalationen zu vermeiden und Ihre Eigentumsrechte konsequent zu schützen – mit Augenmaß, aber auch mit der erforderlichen Durchsetzungskraft.

FAQ – Grenz- und Überbaurecht

1. Wann liegt ein Grenzstreit vor?

Wenn der Grenzverlauf zwischen Grundstücken unklar ist oder unterschiedlich bewertet wird.

2. Wie wird der Grenzverlauf rechtlich bestimmt?

Maßgeblich sind Grundbuch, Katasterunterlagen und ggf. amtliche Vermessungsergebnisse.

3. Was versteht man unter Überbau?

Überbau liegt vor, wenn bauliche Teile über die Grundstücksgrenze hinausragen. In der Praxis hängt die rechtliche Bewertung häufig auch mit der Einhaltung von Abstandsflächen im Nachbarrecht zusammen.

4. Muss ein Überbau immer beseitigt werden?

Nicht zwingend. Je nach Fall kommen Beseitigung, Duldung oder ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

5. Welche Rolle spielt der gute oder böse Glaube?

Der Kenntnisstand des Bauenden ist häufig entscheidend für die rechtlichen Folgen eines Überbaus.

6. Können Grenzabweichungen verjähren?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verjährung oder Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen.

7. Unterstützen Sie auch bei nachträglichen Grenzkorrekturen?

Ja, ich berate sowohl bei einvernehmlichen als auch bei streitigen Grenzregelungen.

8. Ist eine außergerichtliche Lösung möglich?

Häufig ja. Ziel ist eine praktikable und dauerhafte Einigung.

9. Ist die Beratung auch digital möglich?

Ja. Die Beratung kann telefonisch oder digital erfolgen – unabhängig vom Kanzleistandort.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – Grenz- und Überbaurecht in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei Salman vertritt Mandanten bei Grenzstreitigkeiten und Überbaufragen. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Klärung von Grenzverläufen, der Bewertung baulicher Überschreitungen sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Beseitigungs-, Duldungs- oder Ausgleichsansprüchen. Die Beratung erfolgt anwaltlich und unabhängig vom Notariat.

Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm und ist bequem erreichbar. Neben persönlichen Beratungsterminen biete ich auch telefonische und digitale Beratungen zum Grenz- und Überbaurecht an.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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